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Erinnerung Steuertermin - Fälligkeit am 15.05.2024

Erinnerung Steuertermin – Fälligkeit 15.05.2024

Am 15.05.2024 sind wieder folgende Steuern für das 2. Quartal des laufenden Jahres fällig: Grundsteuern
A und B, Gewerbesteuervorauszahlungen, Hundesteuer.
Den entsprechenden Steuerbetrag entnehmen Sie dem zuletzt zugesandten Abgabenbescheid.
Alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen
Zahlungstermin zu beachten und einzuhalten. Andernfalls entstehen Ihnen weitere Kosten durch das
dann durchzuführende Mahnverfahren.
Sie versäumen garantiert keine Zahlungsfristen mehr, wenn Sie die Möglichkeiten des SEPALastschriftverfahrens
nutzen! Auf der Homepage der Stadt Baruth/Mark steht ein Formular zur Erteilung
eines SEPA-Lastschriftmandats bereit. Einfach ausdrucken, ausfüllen und mit Unterschrift sowie Datum
versehen – im Original – an die Stadt Baruth/Mark senden.

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Maerker Baruth/Mark

 

 

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